Die steigenden Inzidenzzahlen und wachsenden unangemeldeten Versammlungen veranlassen die Stadt Aschaffenburg eine Allgemeinverfügung zu nicht angezeigten oder nicht angemeldeten Versammlungen erlassen.
„Spaziergänge“ besonders betroffen
Diese betrifft insbesondere die „Spaziergänge“ von Kritikern der Infektionsschutzmaßnahmen, die sich nicht an die Bestimmungen des Versammlungsgesetzes und die Infektionsschutzmaßnahmen halten.
Allgemeinverfügung gilt ab Dienstag
Gemäß der Allgemeinverfügung, die ab Dienstag gilt, sind die Versammlungsteilnehmer verpflichtet, einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Enge Familien- oder Haushaltsangehörige sind davon ausgeschlossen. Eine OP-Maske oder FFP2-Maske müssen die Teilnehmenden während der ganzen Versammlung durchgängig tragen.
Versammlungen nur Versammlungen müssen ortsfest, stationär
Die Versammlungen müssen ortsfest, stationär stattfinden. Unangemeldete Demonstrationszüge oder sogenannte „Spaziergänge“ durch die Stadt sind damit nicht mehr zulässig. Ausnahmen sind auf Antrag möglich, sofern dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Bei Verstoß drohen den Teilnehmern und Veranstaltern empfindliche Bußgelder.
Die Regeln gelten vorerst bis 9. Februar 2022.
Nicht unter die Allgemeinverfügung fallen Versammlungen die gemäß Bayerischem Versammlungsgesetz rechtzeitig angemeldet wurden. Allerdings wird auch hier in der Regel eine Maskenpflicht als Auflage gemacht.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist zu finden unter www.aschaffenburg.de/amtliche
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