Aufgrund europäischer Regelungen müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden. Der neue Führerschein ist dann 15 Jahre gültig.
Stufenweiser Umtausch
Zur Vermeidung überhöhter Antragsaufkommen bei der Umsetzung dieser EU-Regelungen (Führerscheinzwangsumtausch) hat der Bundesgesetzgeber einen stufenweisen Umtausch der alten Führerscheine vorgesehen. Führerscheine im Papierformat, das sind Führerschein, die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden (graue und rosane Führerscheine), sind nach dem Geburtsjahrgang des Führerscheininhabers gestaffelt umzutauschen.
Aktuell sind nur Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1959-1964 aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die betroffenen Führerscheine am 19.01.2023 auch ihre Gültigkeit verlieren. Dadurch kann es zu Problemen im In- und Ausland bei Verkehrskontrollen kommen, sollte ein ungültiger Führerschein nach dem entsprechenden Zeitraum genutzt werden. Die notwendigen Antragsunterlagen können Sie auf unserer Internetseite der Stadt Aschaffenburg herunterladen. Sollten Sie keinen Internetzugang besitzen, besteht die Möglichkeit, die Unterlagen anzufordern.
Dokumente für den Umtausch
Für den Tausch benötigen Sie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein im Original.
Grundsätzlich erfolgt der Umtausch der Führerscheine ohne Prüfung oder ärztliche Untersuchungen, allerdings ist zu beachten, dass bei LKW und Bus- Führerscheinen evtl. entsprechende Gutachten vorgelegt werden müssen, um die Fahrerlaubnis zu verlängern.
Ihr bisheriger Führerschein wird von der Führerscheinstelle mit einem Ablaufdatum versehen und zurückgesandt. Bitte beachten Sie, dass eine Bestellung des neuen Kartenführerscheins erst nach Zusendung des alten Führerscheins erfolgen kann.
Wir empfehlen dem Betroffenen, eine Kopie des ausgefüllten Antrags inkl. einer Kopie des alten Führerscheins mit sich zu führen, damit diese im Zuge einer möglichen Kontrolle nachweisen können, dass der alte Führerschein vorübergehend im Original bei der Führerscheinstelle vorliegt.
Wurde der alte Papier-Führerschein nicht von der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Aschaffenburg ausgestellt? Dann wird eine sog. Karteikartenabschrift der Behörde benötigt, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder oft auch online beantragen und wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Aschaffenburg übermittelt.
Die Umstellung kostet bis zu 30,30 Euro (inkl. 5,00 € Direktversand per Einschreiben).
Bitte beachten Sie: Aufgrund der Covid 19- Pandemiemaßnahmen wird der Umtauschvorgang schriftlich abgewickelt.
Ein persönliches Erscheinen auf der Führerscheinstelle ist aktuell nicht möglich und auch nicht notwendig.
Kontakt:
Stadt Aschaffenburg
Ordnungs- u. Straßenverkehrsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Wermbachstr. 30
63739 Aschaffenburg
fuehrerscheinstelle@aschaffenburg.de
Postadresse:
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg
Postfach 10 01 63 | 63701 Aschaffenburg
Stadt Aschaffenburg/Redaktion Bachgau.Social
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