Verwirrende Kennzeichnungen und fehlende Angaben auf den Zutatenlisten
Ob klassisches Schokoladeneis, Schokoeis mit Browniestückchen oder Eis im Waffelhörnchen: Die Vielfalt an schokoladigen, veganen Eissorten ist groß. Aber wie sind sie gekennzeichnet und zusammengesetzt? Das wollte die Verbraucherzentrale Bayern wissen und untersuchte im Juni 2022 in einem Marktcheck 34 vegane Eissorten. Das Ergebnis: Die Kennzeichnung der veganen Eissorten ist oft unzureichend. Teilweise ist schwer zu erkennen, welcher vegane Milchersatz verwendet wurde und wie hoch der Anteil an Kakao oder Schokolade im Eis ist. Oft werden auch Zusatzstoffe eingesetzt.
Meist als gut sichtbar als „vegan“ deklariert
Der Marktcheck zeigt: Die meisten Produkte waren gut sichtbar auf der Vorderseite als „vegan“ gekennzeichnet. Bei über der Hälfte der untersuchten Produkte findet sich ein Hinweis auf den veganen Milchersatz im Produktnamen oder gut sichtbar auf der Verpackung. Knapp 25 Prozent geben allerdings keinerlei Auskunft, welche Fette oder Proteine anstelle von Kuhmilch verwendet werden.
Der Milchersatz sollten bei veganen Produkten immer gut sichtbar im Produktnamen oder bei der Zutatenliste auf der Verpackung zu erkennen sein. Denn bei einem Schokoeis erwartet man nicht unbedingt Erbsenprotein oder Hafersirup als Ersatzbasis.
fordert Jutta Saumweber
Abgebildete Zutaten müssen deklariert werden
Werden Zutaten wie Schokolade oder Nüsse auf der Verpackung abgebildet oder beschrieben, muss in der Regel der prozentuale Mengenanteil der jeweiligen Zutaten auf der Verpackung angegeben sein. Auch der Anteil sämtlicher Kakaoerzeugnisse, die zum Schokoladengeschmack beitragen, sollte in der Zutatenliste in Prozent angegeben werden. Nicht alle Hersteller im Marktcheck „Veganes Eis“ halten sich an diese Vorgabe.
Eine bewusste Kaufentscheidung ist nur möglich, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Produktverpackung problemlos die wichtigsten Informationen finden. Am besten direkt auf der Vorderseite
Jutta Saumweber, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Einheitliche Mengenangabe nach Gewicht und Volumen
Laut Fertigpackungsverordnung wird abgepacktes Speiseeis nach Volumen gekennzeichnet und das, obwohl es eine feste Masse ist. Ein Hinweis auf das Gewicht ist nicht vorgeschrieben. Hersteller von Speiseeis schlagen häufig viel Luft in ihre Produkte. Durch diesen Lufteinschlag kommt es zu großen Unterschieden zwischen Volumen und Gewicht.
Es wäre verbraucherfreundlicher, wenn Füllmenge und Grundpreis bei Eis nach Gewicht oder zumindest kombiniert nach Volumen und Gewicht angegeben werden müssen. Dann hätte der Lufteinschlag keinen Einfluss mehr auf die Füllmenge. Die Rechtsvorschrift in der Fertigpackungsverordnung für Eis sollte geändert werden.
sagt die Ernährungsexpertin.
Werbung mit Klimaneutralität nicht nachprüfbar
Einige Hersteller von veganem Eis versprechen, dass ihre Eisprodukte klimaneutral sind und teilweise sogar eine negative CO2 Bilanz aufweisen. Diese Angaben lassen sich selbst auf den Internetseiten der Produzenten nicht nachprüfen und verifizieren. Um Verbraucher nicht zu täuschen, sollten die Hersteller auf nicht belegbare Aussagen zur Klimaneutralität verzichten.
Veganes Eis mit vielen Zusatzstoffen
In den 34 untersuchten Eis-Produkten kommen 15 verschiedene Zusatzstoffe zum Einsatz. Besonders häufig wurden Verdickungsmittel, Stabilisatoren und Emulgatoren verwendet. Johannisbrotkernmehl und/oder Guarkernmehl ist fast in jedem Eis enthalten. Zwei Bio-Produkte kommen ganz ohne Zusatzstoffe aus, was zeigt, dass es auch ohne geht. Bei drei konventionellen Eissorten sind sogar jeweils sieben verschiedene Zusatzstoffe in der Zutatenliste zu finden.
Nutri-Score auf den Produkten kaum zu finden
Und einen weiteren Kritikpunkt brachte der Marktcheck zutage: Nur sehr wenige Eissorten tragen den Nutri-Score als Einkaufshilfe auf der Verpackung.
Hersteller sollten Produkte mit dem Nutri-Score kennzeichnen.
Jutta Saumweber.
So haben Verbraucher die Möglichkeit, die Nährwerte der unterschiedlichen veganen Eissorten einfacher zu vergleichen.
Weiterführenden Links
Der vollständige Untersuchungsbericht ist zu finden unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/sites/default/files/2022-07/Marktcheckbericht%20Veganes%20Eis%20final.pdf
Auf der Homepage gibt es einen Artikel zum Thema unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/lebensmittel/was-steckt-in-veganem-eis-ein-marktcheck-der-verbraucherzentrale-bayern-74948
Verbraucherzentrale Bayern/Redaktion Bachgau.Social
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