In einigen bayerischen Regionen, so auch im Landkreis Aschaffenburg, müssen Reiter, die in der freien Landschaft, im Wald und auf öffentlichen Verkehrswegen unterwegs sind, an ihrem Pferd Kennzeichen anbringen. Der Landkreis Aschaffenburg weiß nun auf die Verpflichtung hin.
Identifizierung der Reiter soll erleichtert werden
Die untere und höhere Naturschutzbehörde kann zum Schutz des Erholungsverkehrs und des Eigentums durch Rechtsverordnung eine Kennzeichnung von Reitpferden vorschreiben. Damit kann die Identifizierung der Reiter erleichtert und so die Möglichkeiten, Beschwerden oder Schadensersatzansprüche anzubringen, verbessert werden.
Reitbuch kann angeordnet werden
Weiterhin kann sich die Kennzeichnungspflicht auch auf die Verpflichtung erstrecken, Aufzeichnungen zu führen, diese aufzubewahren und darüber Auskunft zu geben, wenn Pferde an Dritte überlassen werden. Wer sein Pferd zum Ausreiten einer anderen Person überlässt, kann verpflichtet werden, das zu dokumentieren. Die Kennzeichnungspflicht kann sich sowohl auf private als auch öffentliche Flächen beziehen.
Antrag nur durch Besitzerin oder Besitzer des Pferdes
Die Pferdekennzeichen bzw. die Reitplaketten (paarweise) werden auf schriftlichen Antrag von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde zugeteilt und gelten unbefristet. Das Reitkennzeichen bezieht sich auf den Halter des Pferdes. Das heißt, nur die Besitzerin oder der Besitzer des Pferdes kann es beantragen. Unabhängig vom Standort, der für die Unterbringung des Tieres ausgewählt wurde, ist alleine entscheidend, dass sich der Reiter in einem Gebiet aufhält in dem Kennzeichnungspflicht besteht.
Deutliche Sichtbarkeit am Pferd
Das Pferd muss die Kennzeichen erkennbar an beiden Seiten des Zaumzeuges tragen. Werden Pferde Dritten zum Reiten überlassen, kann der Pferdehalter verpflichtet sein, ein Reitbuch zu führen. Der Verlust des Kennzeichens ist der unteren Naturschutzbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen. In diesem Fall ist ein neues Kennzeichen zu beantragen.
Wer ohne Kennzeichen reitet, muss mit einer Anzeige und einem evtl. Bußgeldverfahren rechnen.
Antrag beim Landratsamt Aschaffenburg
Das benötigte Antragsformular kann beim Landratsamt Aschaffenburg heruntergeladen werden. Der Antrag kann persönlich, per Fax oder E-Mail eingereicht werden. Nach Erteilung der Reiterkennzeichen können diese beim Landratsamt abgeholt werden. Für die Abholung wird kein Termin benötigt. Die Kosten betragen zum Zeitpunkt der Erstellung des Artikels 15 €. Gegen Übernahme der Nachnahmegebühr können die Reiterkennzeichen auch per Nachahmen zugestellt werden.
Wie du uns unterstützen kannst
Mach doch bei uns mit! Wir schreiben ehrenamtlich und aus Überzeugung. Wir schalten keine Werbung und nehmen kein Geld von Staat oder Konzernen an. Du kannst uns helfen, unser unabhängiges Schreiben zu erweitern. Du kannst uns mit einer einmaligen Spende, einem regelmäßigen Beitrag oder indem Du dem Blog folgst unterstützen. Wir haben eine Amazon Wunschliste, mit Produkte zum Ausbau des Blogs und der Fediverse Dienste. Wenn Du Paypal benutzen möchtest, kannst Du uns über Paypalme eine kleine Spende zukommen lassen.
Bitte den Beitrag in Deinen Netzwerken!
Mehr Nachrichten und Informationen aus dem Bachau und LK und SK Aschaffenburg findest du auf unserem Mastodon Server.