In den Jahren 2020, 2021 und 2022 gab es in Unterfranken jeweils 258, 231 und 191 polizeilich gemeldete Arbeitsunfälle mit mittleren, schweren oder gar tödlichen Verletzungen. Die Untersuchung von Arbeitsunfällen ist eine wesentliche Aufgabe der unterfränkischen Gewerbeaufsicht.
Polizei meldet Unfälle
In den meisten Fällen wird eine Meldung über einen Arbeitsunfall durch die Polizei übermittelt. Insgesamt sind mehrere Akteure an der Unfalluntersuchung beteiligt: Die Berufsgenossenschaft begutachtet den Unfallhergang seitens des Versicherungsträgers.
Auf Straftaten wird geprüft
Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft in Hinblick auf Straftaten (Tötung, Körperverletzung und Sachschaden) und die Gewerbeaufsicht agiert als staatliche Überwachungsbehörde in Sachen Arbeitsschutz, ordnet bei Bedarf im betroffenen Betrieb Maßnahmen an und gibt ihre Erkenntnisse, sofern gefordert, an die Staatsanwaltschaft weiter.
Wegeunfälle zum Arbeitsort sind Arbeitsunfälle
Wegeunfälle, die auf dem Weg von Zuhause zur Arbeitsstätte oder zurück passieren, gelten ebenfalls als Arbeitsunfälle und sind über die Berufsgenossenschaft versichert, werden jedoch von der unterfränkischen Gewerbeaufsicht nur in einzelnen Fällen untersucht.
Sechs Vorfälle mit tödlichem Ausgang
Im Jahr 2022 sind 191 (in 2020 – 258 Fälle, 2021 – 231 Fälle) solcher polizeilichen Meldungen bei dem unterfränkischen Gewerbeaufsichtsamt in Würzburg eingegangen. Unter diesen Meldungen waren auch sechs Unfälle mit tödlichem Ausgang.
- Ausgelöst durch den Fällvorgang einer Buche, fielen zwei weitere Totholzbäume um und einer traf den Waldarbeiter tödlich am Kopf.
- Beim Abladen eines LKWs fiel ein Arbeiter von der Ladefläche und erlitt schwere Kopfverletzungen, er verstarb zwei Wochen darauf. Ein vorliegendes gesundheitliches Problem, das zum Sturz geführt hat, kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
- Beim Verladen einer zwei Tonnen schweren Last stürzte diese vom Auflieger zu Boden, der neben dem Auslieger stehende Verunfallte wurde eingeklemmt und dabei tödlich verletzt.
- In einer Werkshalle betrat ein Arbeiter als Fußgänger unvermittelt die Fahrbahn, auf welcher ein Gabelstapler gerade eine Last transportierte. Trotz der sofortigen Reaktion des Gabelstaplerfahrers konnte ein Unfall nicht vermieden werden. Die aufgeladene Last, aufgelegte Gitterboxen von jeweils 85 kg, rutschte von der Gabel. Die Boxen stürzten auf den Oberkörper des Arbeiters und verletzten ihn so schwer, dass er im Krankenhaus verstarb.
- Für einen Kanalanschluss wurde ein Graben von ca. 1,90 m Tiefe/3,50 m Länge ausgehoben. Der Boden war sandig und mit Abbruchmaterialien versetzt. Ein Teil der Erdwand löste sich und verschüttete den Arbeiter bis zum Oberkörper. Er verstarb noch an der Unfallstelle.
- Wegen der Eisglätte Ende Dezember stürzte ein Hilfsarbeiter auf dem Betriebshof eines Unternehmens. Die beim Sturz zugezogenen Kopfverletzungen waren so schwer, dass der Verunfallte trotz aller Rettungsmaßnahmen im Krankenhaus verstarb.
Der Gewöhnungseffekt kann zu Unfällen führen
Tödliche Unfälle, die durch die Nichtbeachtung eines sichereren Arbeitsprozesses aufgrund der gefühlten monetären oder zeitlichen Einsparungen verursacht werden, kosten die Menschen das Höchste: ihr Leben. Der „Gewöhnungseffekt“, der durch tägliche Gefahren am Arbeitsplatz entsteht, vermindert die Wachsamkeit und führt schließlich zu Unfällen. Diese haben neben dem Verletzten auch nicht bezifferbare Auswirkungen auf die Angehörigen, Freunde und Kollegen.
Seelische Verletzungen sind auch Verletzungen
Im Sinne der Gewerbeaufsicht sind diese seelischen Verletzungen auch als Verletzungen der Zeugen, meist Kollegen des Verletzten, anzusehen. In Unterfranken liegt die Anzahl an Arbeitsunfällen mit tödlichem Ausgang seit mehr als 10 Jahren im einstelligen Bereich und entspricht der deutschlandweiten Entwicklung.
Rückgang der Unfallzahlen
In den vergangenen 30 Jahren ist die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle deutlich zurückgegangen. Eine erhöhte Sensibilisierung für mögliche Gefahren am Arbeitsplatz ist eine wesentliche Säule, um den Schutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dank der verbesserten Arbeitsschutzgesetze und einer effizienten Präventionsarbeit ist es gelungen, die Zahl der tödlichen Unfälle im Arbeitsumfeld zu senken. Zudem tragen die Verbesserungen bei den Rettungsmaßnahmen und der unfallmedizinischen Versorgung zu einer Reduzierung des Leidens und zum Erhalt vieler Leben bei.
Regierungspräsident Dr. Eugen Ehmann warnt jedoch davor, angesichts dieser Erfolge in den Bemühungen nachzulassen.
Dieser Rückgang der Unfallzahlen ist kein Selbstläufer. Er sollte vielmehr Ansporn sein, auch zukünftig wachsam zu sein und das Thema Arbeitsschutz im Betrieb und auf Baustellen nicht zu vernachlässigen.
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