Mit dem Aufkommen von Webseiten, Apps, sozialen Netzwerken und Online-Marktplätzen hat sich unser Alltag drastisch verändert. Doch während digitale Innovationen unser Leben erleichtern, haben sich auch problematische Praktiken entwickelt. Die Nutzung von sogenannten Dark Patterns, digitale Designs, die Nutzer zu ungewollten Aktionen verleiten, ist dabei nur ein Beispiel. Um solchen Vorgehensweisen Einhalt zu gebieten, tritt nun der Digital Services Act in Kraft.
Die neue EU-Verordnung, die ab dem 17. Februar gültig ist, verlangt von digitalen Dienstleistern mehr Schutz und Transparenz für ihre Nutzer.
Verbraucher sollen sich in der digitalen Welt selbstbestimmt und sicher bewegen können. Dafür ist es erforderlich, dass manipulative Designs wie etwa Dark Patterns, aber auch gesundheitsgefährdende Produkte oder illegale Inhalte, leichter gemeldet und entfernt werden können.
Nikolaus Stumpf, Jurist bei der Verbraucherzentrale Bayern
Die neuen Vorschriften sehen vor, dass Verbraucher jetzt verbesserte Beschwerdemöglichkeiten erhalten. Große Dienste müssen eine zentrale Kontaktstelle für Nutzer bereitstellen. Zudem müssen Plattformen jegliche Werbung kennzeichnen und offenlegen, wer für diese bezahlt hat. Besonders für Minderjährige gelten verschärfte Regeln, die ihre persönlichen Daten vor der Verwendung für Werbezwecke schützen.
Falls Verbraucher Probleme mit digitalen Diensten haben, können sie sich an die Verbraucherzentrale Bayern wenden. Weitere Informationen zum Digital Services Act sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/beschwerde-by verfügbar.
Die neue Verordnung markiert einen wichtigen Schritt hin zu einem sichereren und transparenteren digitalen Umfeld für Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU.
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