In Aschaffenburg und ganz Unterfranken leiden derzeit die Gewässer unter der aktuellen Trockenheit. Die Stadt Aschaffenburg hat daher am heutigen Dienstag, 16. August, eine Allgemeinverfügung heraus gegeben, mit der die Wasserentnahme im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs aus allen oberirdischen Gewässern im Stadtgebiet – mit Ausnahme des Main – untersagt wird.
Wasserentnahme generell untersagt
Damit ist jede Wasserentnahme – auch die Entnahme von geringen Mengen – aus oberirdischen Fließgewässern verboten, sofern diese nicht durch die Stadt Aschaffenburg ausdrücklich (z. B. mit Bescheid) zugelassen wurde. Die Untersagung gilt auch für das Schöpfen mit Handgefäßen wie Eimern, Gießkannen etc.
Ausnahme Main aufgrund des relativ hohen Wasserstands
Der Main ist aufgrund seines derzeit vergleichsweise höheren Wasserstandes von der Regelung ausgenommen.
Ökologischer Zustand vieler Bäche, Flüsse und Seen schlecht
Die ausbleibenden Niederschläge und die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen haben deutliche, negative Auswirkungen auf den ökologischen Zustand unserer Gewässer. Vom 01.11.2021 bis zum 04.08.2022 fielen in Nordbayern nur 473 mm Niederschlag. Das entspricht lediglich 78% des langjährigen Mittels. Sämtliche Fließgewässer führen inzwischen Niedrigwasser, und die Situation wird sich den Wetterprognosen nach noch verschärfen.
Kleine Gewässer besonders betroffen
Inzwischen leidet durch die niedrigen und sehr niedrigen Abflüsse vor allem in kleineren Gewässern die Gewässerökologie. Hiervon betroffen sind Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen. Eine Entspannung wird es erst wieder nach länger anhaltenden ergiebigen Niederschlägen geben, die derzeit nicht in Aussicht sind. Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg hat daher auch die Stadt Aschaffenburg gebeten, behördlicherseits Maßnahmen zu ergreifen, um die Wasserentnahme vor allem an den kleineren Gewässern einzuschränken.
Allgemeinverfügung der Stadt Aschaffenburg
Die Allgemeinverfügung ist auch unter www.aschaffenburg.de/Amtliche einsehbar.
Die Allgemeinverfügung ist gültig bis 30.09.2022. Eine Verlängerung des Zeitraumes der Gültigkeit ist bei weiterer Fortdauer der derzeitigen Wetterlage möglich. Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird überwacht. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
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