Ab Montag, 13. Dezember 2021, gilt für den Zutritt in das Aschaffenburger Rathaus, Dalbergstraße 15, wie auch für die Außenstellen der Stadtverwaltung die 3G-Zugangsregel.
Alle Besucherinnen und Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein.
3G-Regel gilt bereits für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die 3G-Regel gilt bereits für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie für Stadtratsmitglieder und wird nun konsequent auf Besucherinnen und Besucher ausgeweitet.
An allen Verwaltungsgebäuden der Stadtverwaltung wird der Zugang damit nicht mehr uneingeschränkt möglich sein.
Grundsätzlich wird auch darum gebeten, im Vorfeld zu klären, ob sich das Anliegen telefonisch oder schriftlich per Post oder E-Mail klären lässt. Sollte das nicht der Fall sein, können Termine vereinbart werden.
Die Verwaltung ist erreichbar über die Telefonnummer 06021 330 – 0, aschaffenburg@aschaffenburg.de.
Termine im Bürgerservicebüro können weiterhin online auf www.aschaffenburg.de abgestimmt werden.
Einhaltung der 3G Regal ab betreten
Die Einhaltung der 3G-Regel findet beim Betreten des Rathauses bzw. der dezentralen Dienststellen statt. Besucherinnen und Besucher müssen für den Zutritt in die städtischen Gebäude einen Nachweis vorlegen.
Impfdokument oder den Nachweis einer Corona-Genesung innerhalb der letzten sechs Monate oder den zertifizierten Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) bzw. eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden).
Es findet keine Speicherung der Daten statt. Darüber hinaus gilt innerhalb der städtischen Dienstgebäude für Besucherinnen und Besucher die FFP2-Maskenpflicht.
Aufgrund der hohen Infektionszahlen wird geraten, den Austausch mit den Dienststellen nur telefonisch und elektronisch zu suchen und persönliche Vorsprachen auf das Notwendigste zu reduzieren.
Quelle: Stadt Aschaffenburg Bildquelle: Lutz Hartmann unter CC BY-SA 3.0
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