Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der akuten Brandgefahr hat die Stadt ab sofort ein Verbot für offenes Feuer außerhalb des bebauten Ortsgebietes der Stadt Aschaffenburg verhängt. Das Verbot gilt insbesondere für Holz- oder Kohlegrills, Lagerfeuer und sonstige offene Feuer auf privaten Grundstücken außerhalb der geschlossenen Ortslage sowie den städtischen Grillplätzen.
Beim Grillen auf privaten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage ist bei offenem Feuer oder der Verwendung von Grillkohle und ähnlichem darauf achten, dass dadurch keine Feuer ausgelöst werden.
Die entsprechende Allgemeinverfügung ist zu finden unter www.aschaffenburg.de/amtliche.
Stadt Aschaffenburg/Redaktion Bachgau.Social
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