6.923.430 Kilometer Kassenbons produziert der deutsche Einzelhandel in nur einem Jahr. Seit Januar 2020 muss auch der Bäcker um die Ecke, der Zeitungsladen oder der Metzger für einen LKW, der über die Theke wandert, einen Beleg ausstellen. Damit sind der Papierflut kaum Grenzen gesetzt. Die meisten Kassenzettel sind nicht umweltverträglich.
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Aufschrei über die Bonpflicht verhallt
Der Aufschrei aus dem Jahr 2020 ob der Bonpflicht für alle Geschäfte ist längst verhallt. Ziel des Gesetzes soll die Vermeidung von Steuervermeidung sein. Sprich, Steuerhinterziehung soll vermieden werden. Der Staat unterstellt den Gewerbetreibenden generell die Neigung zur Steuerhinterziehung und hat nun die Kleinbeträge im Visier. Heute stört sich kaum jemand noch an der Bonpflicht, achtlos werden diese weggeworfen oder verbleiben im Einkaufswagen oder der Geldbörse.
Kassenbons können schädliche Chemikalien enthalten
Fast alle heute ausgestellten Kassenzettel sind aus Thermopapier. Thermopapier hat einige Vorteile. Im Gegensatz zu normalem Papier benötigt es weder Tinte noch Toner. Der Druck ist leise und sauber. Das Papier ist dünn, so passt mehr in den Thermodrucker. Thermopapiere enthalten eine thermochrome Schicht, die aus einem Dreikomponentengemisch besteht. Komponenten lassen sich grundsätzlich schwer trennen und damit entsorgen. Weiterhin gelten Bestandteile aus der Mischung als umweltschädlich.
Thermopapier altert schnell
Wer einen Kassenzettel für einen Garantiefall aufgehoben hat, wird sicherlich überrascht sein, dass dieser nach ein paar Wochen kaum oder gar nicht mehr lesbar ist. Kassenzettel aus Thermopapier sind nicht revisionssicher und müssen daher digitalisiert oder klassisch kopiert werden. Beim Kopieren fallen zusätzlich wieder Papier und Tinte oder Toner an.
Alternative Thermopapier und digitaler Kassenzettel
Einige Handelnde und Handelsketten haben auf die Kritik der Umweltverbände reagiert und die umweltfreundlicheren blauen Thermopapiere eingeführt. Damit ist das Problem der Papierflut noch immer nicht gelöst, dazu ist eine Gesetzesänderung notwendig. Im Gespräch sind auch elektronische Kassenzettel, einige Supermarktketten bieten diese an. Jedoch entsteht hierdurch eine Verbindung vom Handel zum Endverbraucher über dessen Smartphone. Hier muss ganz genau überlegt werden, welche Daten erfasst und weitergegeben werden.
Verzicht schon beim Kassiervorgang ankündigen
Wer keinen Kassenbon benötigt, kann bereits vor dem Kassiervorgang darum bitten, dass dieser nicht ausgedruckt wird. Je nach Kasse und Vorgabe des Unternehmens, kann dann tatsächlich der Druck des Bons vermieden werden. Sollte der Kassenzettel doch ausgedruckt werden, besteht laut Gesetz keine Mitnahmepflicht.
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@olaf schönes Theme
Danke 🙂