Verbessertes Testangebot in Aschaffenburg
Das Online-Angebot zur Buchung von Corona-Tests wurde erweitert. Ab sofort können neben kostenlosen (PoC-Antigen-) Schnelltests auch Termine für PCR-Tests für die berechtigten Personengruppen vereinbart werden.
Dies ist unter http://terminvereinbarung-test-ab.de/ möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung für beide Testarten ist weiterhin erforderlich.
Nachweispflicht für kostenlosen PCR Test
Die Berechtigung für eine kostenlose PCR-Testung muss mit einem entsprechenden schriftlichen Nachweis vor Ort im Testzentrum nachgewiesen werden. Folgende Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Stadt oder Landkreis Aschaffenburg sind hierfür berechtigt:
- Personen mit Warnung durch die Corona-Warn-App (Statusanzeige „erhöhtes Risiko“)
- Beschäftigte sowie Bewohner bzw. Betreute in Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können
- Stillende und Schwangere
Keine kostenpflichtigen PCR-Testungen ohne Berechtigung, private Anbieter nutzen
Weiterhin werden an den Teststrecken der Stadt und des Landkreises keine kostenpflichtigen PCR-Testungen angeboten. Testwillige ohne Berechtigung für kostenfreie PCR-Tests können sich an private Testanbieter wenden, die kostenpflichtige PCR-Tests anbieten. Schnelltests sind als Bürgertests weiterhin kostenlos.
Stornierungsfunktion nutzen, wenn Termin nicht genutzt wird
Die in der Online-Terminvereinbarung gebuchten Tests können bei Bedarf auch wieder storniert werden. Von der Stornierungsfunktion sollte unbedingt Gebrauch gemacht werden, wenn Termine nicht wahrgenommen werden, um so diese Zeitfenster wieder anderen Personen zur Verfügung stellen zu können.
Quelle: Stadt Aschaffenburg
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