In Bayern beginnt am Montag die wieder die Schule. Für 1,64 Millionen Mädchen und Jungen in allen Jahrgangsstufen enden die Winterferien. In den Schulen grüßt täglich das Murmeltier, vor allem was den Umgang mit Corona betrifft.
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Corona-Schnelltests zum Ferienende
Das Aschaffenburger Gesundheitsamt, bittet um einen Schnelltest, der mögliches am Sonntag, den 06.03.2022 durchgeführt werden sollte. Dieser in einem Testzentrum durchgeführte Schnelltest ist 48h gültig und kostenlos. Mit einem Schnelltest soll verhindert werden, dass gleich nach Ferienende wieder große Teile der Schüler und Schülerinnen sich mit Corona anstecken oder auch erneut anstecken. In den Klassen wird dann wieder getestet, wie vor den Ferien.
Vorübergehendes erweitertes Testangebot
Stadt und Landkreis Aschaffenburg haben vorübergehend das Testangebot zum Schulstart erweitert. Die Erweiterung des Testangebotes gilt ausschließlich für Schüler und Schülerinnen.
So stehen am Sonntag, den 6. März in Mömbris, Schöllkrippen und Aschaffenburg zusätzliche Testkapazitäten zur Verfügung. Die Erziehungsberechtigten sollten konkrete Informationen zu den Testangeboten bereits über die jeweilige Schule erhalten haben.
Bitte mit Termin
Wie auch im normalen Betrieb ist ein Termin erforderlich. Termine können auf www.terminvereinbarung-test-ab.de, per Mail an terminvergabe-gesundheitsamt@lra-ab.bayern.de sowie telefonisch unter 06021/394-889 gebucht werden. In Heinrichsthal können zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr sowie in Sailauf zwischen 14:00 Uhr und 17:00 Uhr die Teststellen ohne vorherige Anmeldung im Rahmen der Sondertestaktion für Schulkinder aufgesucht werden.
Voraussetzung für den Coronatest
Neben dem bereits angesprochenen Termin ist noch folgendes für einen Coronatest zu beachten.
Kinder unter 14 Jahren können nur im Beisein einer erziehungsberechtigten Person oder einer erwachsenen Person mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten getestet werden. 14- bis 17-Jährige können auch allein getestet werden, benötigen dann aber ebenfalls die schriftliche Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten.
Auch zum Coronatest für Schülerinnen und Schüler ist ein Ausweis nötig. An den Teststellen gilt eine Maskenpflicht.
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