Kurzzeitig ist die Buchung von Schnelltests in der Corona-Teststrecke auf dem Aschaffenburger Volksfestplatz nur per Mail an terminvergabe-gesundheitsamt@Lra-ab.bayern.de oder telefonisch unter 06021/394-889 möglich. Hiervon betroffen ist ausschließlich die Terminvereinbarung für Schnelltests. PCR-Tests können auch weiterhin online gebucht werden.
Umstellungsarbeiten durch Änderung an der Berechtigung
Der Grund für die kurzzeitige Aussetzung der Online-Terminvereinbarung für Schnelltests sind Arbeiten am Buchungssystem. Das Bundesgesundheitsministerium hat mit Verkündung am 29. Juni 2022 die Berechtigung für Bürgertestungen mit Wirkung ab dem 30. Juni 2022 geändert. Diese kurzfristigen Änderungen werden derzeit noch eingepflegt.
Wer darf sich kostenlos testen lassen
Gemäß der geänderten Coronavirus-Testverordnung sind anlasslose Testungen nicht mehr für jedermann kostenfrei möglich. Berechtigt sind nach den Vorgaben des Bundes insbesondere noch die folgenden Personen:
• Kinder vor ihrem fünften Geburtstag
• Infizierte, die sich freitesten möchten
• Menschen, die mit einer infizierten Person im Haushalt leben
• eingetragene pflegende Angehörige
• Bewohner, Patienten und Besucher von stationären Pflegeeinrichtungen
• Personen, die aus medizinischen Gründen nicht oder in den letzten drei Monaten nicht geimpft werden konnten, zum Beispiel auf Grund einer Schwangerschaft
Diese Nachweise werden benötigt
Wer sich kostenlos testen lassen möchte, muss einen Nachweis über die Notwendigkeit erbringen. So muss bei Kleinkindern die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass vorgelegt werden. Bei Schwangeren gilt der Mutterpass als Nachweis. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss darüber ein ärztliches Attest im Original vorlegen. Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor. Auch die Angehörigen eines im Haushalt lebenden, mit dem Coronavirus infizierten, können über den PRC Test den Nachweis den für einen kostenlosen Coronatest erbringen. Zu beachten ist noch, dass eine übereinstimmende Wohnanschrift benötigt wird. Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden. Soll der Test über die heimische Teststelle erfolgen, muss der Besuch im Pflegeheim oder im Krankenhaus gegenüber der Teststelle glaubhaft gemacht werden. (Muster-Formular als PDF). Pflegende Angehörige müssen glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.
Kein kostenpflichtiger Test an der gemeinsamen Teststrecke von Stadt und Landkreis Aschaffenburg
Kostenpflichtige Testungen werden auf der gemeinsamen Teststrecke von Stadt und Landkreis Aschaffenburg auch weiterhin nicht angeboten. Am Zugang zu PCR-Testungen hat sich derweil nichts geändert. Im Übrigen werden symptomatische Personen wie auch zuvor schon nur durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte getestet.
Stadt Aschaffenburg/Redaktion Bachgau.Social
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