Entstörung, Anbieterwechsel, Rufnummernmitnahme, schneller kündigen
Am 1. Dezember 2021 ist das modernisierte Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft getreten. Das Gesetz schafft einen Rechtsrahmen für den deutschen Telekommunikationsmarkt, stärkt die Rechte der Endkunden und beschleunigt den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen.
Stärkere Verbraucherrechte
Zukünftig gibt es mehr Rechte bei Störungen, Anbieterwechseln, Rufnummernmitnahme und wenn weniger geleistet wird, als vertraglich vereinbart.
Die neuen Regelungen zu Entstörung, Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme sehen pauschale Entschädigungen vor und ermöglichen es, Ansprüche einfach geltend zu machen.
Außerdem können Verträge über Telekommunikationsdienste nach Ablauf der Grundlaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Dies gilt auch für Verträge, die vor Inkrafttreten des neuen TKG abgeschlossen wurden.
Anspruch auf Versorgung mit Telefon und schnellem Internet
Um sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger am wirtschaftlichen und sozialen Leben digital teilhaben können, besteht nun ein Anspruch auf Versorgung mit Telefon und schnellem Internet.
Zuletzt sind die Ausgaben der Unternehmen für den Ausbau digitaler Infrastrukturen deutlich gestiegen, für die Zukunft wurden zusätzliche Investitionen in Milliardenhöhe angekündigt.
Der Glasfaser- und Mobilfunknetzausbau hat noch mehr Fahrt aufgenommen, gerade im ländlichen Raum. Das Gesetz setzt weitere Impulse, damit die Unternehmen noch mehr in den erforderlichen Gigabitnetzausbau investieren.
Regulierungserleichterungen bei offenem Netzzugang für Dritte
Zuletzt sind die Ausgaben der Unternehmen für den Ausbau digitaler Infrastrukturen deutlich gestiegen, für die Zukunft wurden zusätzliche Investitionen in Milliardenhöhe angekündigt.
Der Glasfaser- und Mobilfunknetzausbau hat noch mehr Fahrt aufgenommen, gerade im ländlichen Raum. Das Gesetz setzt weitere Impulse, damit die Unternehmen noch mehr in den erforderlichen Gigabitnetzausbau investieren.
Wenn das marktmächtige Unternehmen zukünftig mit weiteren Marktteilnehmern beim Internetausbau kooperiert, erhält es Regulierungserleichterungen, sofern der offene Netzzugang für Dritte gewährleistet wird („Open Access“). So bleibt der Wettbewerb um Endkunden weiterhin möglich.
Auswahl des TV-Providers
Ein neues Glasfaserbereitstellungsentgelt fördert zudem den Ausbau gigabitfähiger Netze bis in die Wohnung. Gleichzeitig werden spätestens nach Ablauf einer Übergangsfrist alle Mieterinnen und Mieter Wahlfreiheit bei der Auswahl ihres TV-Providers haben.
Gigabitausbau beschleunigen
Die für den Gigabitausbau erforderlichen Baumaßnahmen werden durch das neue TKG weiter beschleunigt, unter anderem durch Vereinfachungen bei Genehmigungsverfahren, die Stärkung alternativer Verlegemethoden wie Trenching oder oberirdische Verlegung sowie Erleichterungen bei der Nutzung von Wegen und Grundstücken.
Hierzu soll auch die Zusammenführung von Planungs- und Informationswerkzeugen in einem Datenportal als Grundlage für einen effektiven Netzausbau beitragen.
Lokales Roaming
Der Rechtsrahmen für die Vergabe von Mobilfunkfrequenzen wurde modernisiert und klar auf eine flächendeckende Versorgung ausgerichtet.
In unterversorgten Gebieten, in denen der Ausbau unwirtschaftlich ist, kann die Bundesnetzagentur zukünftig zudem Vorgaben zum lokalen Roaming und zur gemeinsamen Nutzung von Mobilfunkmasten und anderen Infrastrukturen erlassen.
Quelle:BMWI
Hoffen wir, dass auch im Bachgau der Ausbau weiter geht. Zumindest wir hier in der Redaktion warten darauf.
Wie ist das bei dir? Hast du schon Anschluss an ein Gigabit Netz?
Was hältst Du von den Vorhaben? Im Grunde haben wir das schon vor Jahrzehnten so gehört. Klappt es diesmal mit einer anderen Regierung? Scheibe in die Kommentare wie Du darüber denkst.
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@olaf Ich kann mir nicht helfen – bei TKG lese ich *immer* ein zweites K und gehe dann erstmal in den Hä?-Modus…@kranfahrer
@kranfahrer
Ja, TKKG ich hatte den TKKG Ruf im Ohr 🙂