Die Bundespolizei möchte ihr Trainingszentrum am Kührointhaus in Berchtesgaden um einen Anbau erweitern. Nach der Nationalparkverordnung sind Neu- und Erweiterungsbauten innerhalb des Nationalparks jedoch verboten.
Naturschutzverbände lehnen die Erweiterungspläne mitten im Nationalpark am Kührointhaus ab
Deshalb wurde durch das staatliche Bauamt Traunstein eine Befreiung des Verbots beantragt. Zurzeit läuft das Genehmigungsverfahren. Die Umweltverbände BN, LBV und VzSB lehnen den Um- und Ausbau des Unterkunftshauses zu einem multifunktionalen Trainings- und Tagungszentrum ab, denn im Gebirgsnationalpark hat die einzigartige Natur und ihr Schutz Vorrang.
Der Nationalpark Berchtesgaden ist der einzige Gebirgsnationalpark in Deutschland und daher für den nationalen Naturschutz von höchster Bedeutung. Die bestehende touristische Infrastruktur ist strikt auf den bestehenden Bestandsschutz beschränkt. Erweiterungen sind nicht zugelassen, das wurde kürzlich am Watzmannhaus vor Gericht bestätigt.
Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN).
Öffentliche Einrichtungen haben eine Vorbildfunktion bei der Umsetzung hochrangiger Naturschutzziele, doch schon jetzt gibt es einen erheblichen Fahrzeugverkehr, der in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Dieser Nutzungsdruck darf durch die Erweiterung von Infrastruktur mit einer Zunahme von über 30% Gebäudefläche sowie zunehmenden Störungen nicht weiter erhöht werden.
Hartwig Brönner, stellv. Vorsitzender des Landesbund für Vogelschutz (LBV)
Wir wenden uns nicht gegen die traditionelle Nutzung wie die Bergausbildung der Bundespolizei am Kührointhaus. Diese Nutzung ist Teil der Nationalparkhistorie und soll erhalten werden. Doch eine Umwandlung zu einem multifunktionalen Trainings- und Tagungszentrum ist für uns nicht akzeptabel äußert sich .
Dr. Sabine Rösler, Vorsitzende des Vereins zum Schutz der Bergwelt (VzSB).
Geplant ist auch ein Leitungsbau für Wasser, Abwasser, Strom und Glasfaserkabel – finanziert zu 70% über das Berghütten-Projekt der Staatsregierung für Lagen über 1000 Meter, ein aufgelegtes Sonderprogramm der RZWas 2021*. Dabei sollen Teile der Trasse nicht in der Forststraße sondern den verbliebenen Wanderwegen verlegt werden, um die Trasse etwas zu verkürzen. Auch das Watzmannhaus soll im Zuge dessen angeschlossen werden. Dieser Leitungsbau muss unbedingt als Summationsprüfung bei dem Erweiterungsvorhaben mitbetrachtet werden, denn auch dieser wird sich negativ auf Schutzgüter auswirken.
*Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021)
Rita Poser, BN-Kreisvorsitzende Berchtesgadener Land
Auch wenn nach Auskunft der Bundespolizei die lokal politischen Akteure bereits ihre Zustimmung gegeben haben, befinden wir uns erst im Anhörungsverfahren. Wir halten es unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit für problematisch, wenn der Eindruck erweckt wird, dass die eigentliche Entscheidung schon vor Durchführung des gesetzlichen Genehmigungsverfahrens getroffen wurde. Erst im Genehmigungsverfahren werden alle Naturschutzbelange geprüft und dies setzt wiederum eine unparteiische Amtsführung der zuständigen Behörden voraus. Wir kommen zu dem Schluss, dass die Erweiterungspläne nicht mit dem verschieden rechtlichen und naturschutzfachlichen Belangen vereinbar sind.
Sabine Pröls, Leiterin LBV-Regionalgeschäftsstelle Inn-Salzach
Auf der Internetseite der Bundespolizei, die offline genommen wurde hieß es, dass jährlich bis zu 2500 Teilnehmer in das Trainingszentrum für ein bis zwei wöchige Lehrgänge kommen. Sie kommen für Teamtrainings, aktive Regeneration und Gesundheitsförderung, Gebirgstraining für Spezialeinheiten sowie die Nachbereitung von Auslandseinsätzen und zu Sonderveranstaltungen wie Delegationsbesuche ausländischer Sicherheitsbehörden, Sicherheitstagungen, Symposien und Staatsbesuche.
Das Kührointhaus liegt nicht nur im Gebirgsnationalpark Berchtesgaden sondern auch im Biosphärenreservat Berchtesgaden, sowie nach Natura 2000 europarechtlich geschützten Gebieten. In diesen Gebieten gelten besondere Anforderungen wie die Prüfung von Alternativen und die Notwendigkeit eines überwiegenden öffentlichen Interesses. Dieses öffentliche Interesse für einen Ausbau mit nicht gebirgsspezifischen Zielen können wir hier nicht sehen, zumal die Eingriffe nach unserer Beurteilung nicht mit den Belangen der Schutzzwecke vereinbar sind.
Quelle: BUND Naturschutz
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