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Neu 2024: neue TÜV Plakette, Produktsicherheit, Nachhaltigkeit, Alpine Piktogramm, Fahrassistenzsysteme

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Der TÜV-Verband zeigt, was sich für Wirtschaft und Verbraucher:innen im kommenden Jahr ändert

Die frische HU-Plakette präsentiert sich in einem Grünton.

Falls Fahrzeughalter:innen die Hauptuntersuchung (HU) ihres Pkws erfolgreich absolvieren, erhalten sie vom TÜV im Jahr 2024 eine grüne Plakette mit einer Gültigkeitsdauer bis 2026. Der Monat, in dem die HU fällig ist, wird durch die auf der Plakette oben bei „12 Uhr“ angegebene Zahl angezeigt. Zum Beispiel steht die Ziffer 6 für den Monat Juni. Alternativ kann auch ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I, umgangssprachlich als Fahrzeugschein bekannt, Aufschluss über den nächsten HU-Termin geben. Fahrzeughalter:innen, die den Termin um mehr als zwei Monate überschreiten, riskieren bei Polizeikontrollen ein Bußgeld. Bei Verzug von mehr als zwei Monaten steht außerdem eine detaillierte HU mit zusätzlichen Kosten an.

Für sämtliche Neufahrzeuge wird die Verwendung von Fahrerassistenzsystemen ab Juli 2024 obligatorisch.

Bekannte Assistenzsysteme wie ABS und ESP tragen schon seit Jahren erheblich zur Verkehrssicherheit bei. Ab Juli 2024 müssen sämtliche neuen Fahrzeuge mit entsprechenden Systemen ausgerüstet sein. Beispiele für moderne Assistenzsysteme umfassen den Notbremsassistenten, den Spurhalteassistenten, den Rückfahrassistenten oder den Müdigkeitswarner. Abbiegeassistenten werden auch für Lkw und Busse verpflichtend, um Fahrer:innen zu warnen, wenn sich Radfahrende oder Fußgänger:innen im toten Winkel des Fahrzeugs befinden. Diese Ausrüstungspflicht besteht bereits seit Juli 2022 in der EU für alle neuen Fahrzeugmodelle, die im Rahmen der „Typgenehmigung“ für den europäischen Markt zugelassen werden.

Winter- und Ganzjahresreifen müssen ab sofort das Alpine Piktogramm tragen.

In Deutschland gibt es keine allgemeine, sondern eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet gemäß Paragraph 2 der Straßenverkehrs-Ordnung, dass Fahrzeuge bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ mit Winterreifen ausgestattet sein müssen. Diese Spezialreifen sind am Alpine-Symbol auf der Reifenflanke zu erkennen, einem Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke. Winterreifen und wintertaugliche Ganzjahresreifen, die ab 2018 hergestellt wurden, müssen diese Kennzeichnung tragen. Bis zum 30. September 2024 gelten außerdem Reifen mit M+S-Kennzeichnung, die bis zum 31. Dezember 2017 produziert wurden, als wintertauglich.

Der Umtausch von Führerscheinen geht weiter – Jahrgänge 1965 bis 1970 sind betroffen

Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, gegen ein EU-einheitliches Dokument umgetauscht werden. Für Inhaber:innen von Führerscheinen der Jahrgänge 1965 bis 1970, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, endet die Umtauschfrist am 19. Januar 2024. Bei Missachtung dieses Termins wird bei einer Kontrolle ein Bußgeld von 10 Euro fällig, und die Aufforderung erfolgt, das neue Dokument nachzureichen. Die Fahrerlaubnis bleibt dabei unberührt. Ab dem 19. Januar müssen dann die Führerscheine der Jahrgänge ab 1971 mit Papierführerschein zum Umtausch vorgelegt werden.

Die Prämien für den Kauf von E-Autos entfallen aufgrund der Haushaltskrise

Aufgrund der Haushaltskrise hat die Bundesregierung die Kaufprämie für Elektroautos mit sofortiger Wirkung eingestellt. Seit dem 18. Dezember können keine Anträge mehr eingereicht werden. Mit dem Umweltbonus wurden bisher Elektroautos mit einem Listenpreis von unter 40.000 Euro mit 4.500 Euro gefördert. Hinzu kam ein Bonus des Herstellers in Höhe von 2.250 Euro. Teurere Elektrofahrzeuge mit Preisen bis 65.000 Euro erhielten insgesamt 4.500 Euro Unterstützung. Ursprünglich sollten die Fördersätze im Jahr 2024 reduziert und dann eingestellt werden. Inzwischen haben zahlreiche Hersteller angekündigt, die staatliche Kaufprämie für bereits bestellte Fahrzeuge zu übernehmen. Ob Anbieter zusätzliche Rabatte für Kaufanreize gewähren, wird sich im kommenden Jahr zeigen.

Unternehmen sind schrittweise dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen

Die neue europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zwingt Unternehmen dazu, Nachhaltigkeitsberichte als Teil ihres Lageberichts zu veröffentlichen, einschließlich einer unabhängigen Prüfung der Angaben. In diesen Berichten informieren sie über Maßnahmen für einen verbesserten Umwelt- und Klimaschutz sowie über soziale Aspekte ihrer Tätigkeit, wie zum Beispiel die Arbeitsbedingungen im Unternehmen und bei Lieferanten. Diese Richtlinie verankert die transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung auch in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Vorgaben gelten zunächst für Unternehmen, die bereits heute zur Abgabe eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sind. Bis Juli 2024 muss die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.

Das Lieferkettengesetz gilt jetzt auch für den gehobenen Mittelstand

Ab dem 1. Januar 2024 gilt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erstmals für alle Unternehmen mit mehr als durchschnittlich 1.000 Arbeitnehmer:innen in Deutschland. Zuvor lag die Schwelle bei 3.000 Beschäftigten. Das Gesetz regelt die Einhaltung sozialer, menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfaltspflichten von Unternehmen, die als Zulieferer im globalen Handel in internationale Lieferketten eingebunden sind.

Ein einheitliches Ladekabel für Elektrogeräte wird vorgeschrieben.

Ab Dezember 2024 müssen in Deutschland neu verkaufte Elektrogeräte wie Handys, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Lautsprecherboxen und Drucker mit einem USB-C-Ladeanschluss ausgestattet sein. Diese Maßnahme setzt eine EU-Vorgabe um, die auf einheitliche Standards abzielt und zu weniger Elektroschrott sowie höherer Nutzerfreundlichkeit führen soll.

Die neue Produktsicherheitsverordnung tritt in Kraft.

Die neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988 tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft und ersetzt die alte Richtlinie von 2001. Wesentliche Änderungen betreffen den Online-Handel. Zukünftig unterliegen auch Anbieter von Online-Marktplätzen sowie spezialisierte Fulfillment-Dienstleister, die im Auftrag von Online-Händlern die Bestellungen abwickeln, dieser Verordnung. Zudem gelten Verbraucherprodukte im Sinne der Verordnung als auf dem Markt bereitgestellt, wenn sie online angeboten werden. Die Pflichten aus der Produktsicherheitsverordnung greifen somit zu einem früheren Zeitpunkt. Für die Produkte bzw. Angebote gelten bestimmte Kennzeichnungspflichten. Die Verordnung muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden, gilt jedoch unmittelbar. Der deutsche Gesetzgeber wird allerdings Anpassungen am Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) vornehmen.

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