Fast alle Einwegbehälter erhalten ein Pfand in den nächsten Jahren
Bereits 1928 gab es ein Mehrwegpfand für Keksdosen, das nach Bedingungen des Verbandes Deutscher Keksfabrikanten berechnet wurde.
Am 28. August 1969 beschlossen in Bonn 142 Vertreter der Genossenschaft Deutscher Brunnen, die Perlenflasche als gemeinsame Pfandflasche einzuführen und schafften damit eine Erfolgsgeschichte der Mehrwegverpackung in der BRD.
Pfandflaschen, gut für die Umwelt aber wenig geliebt
Mit der Verbreitung von Einweg-Getränkeverpackungen wurde die 1991 von der Bundesregierung unter dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Klaus Töpfer das Pfand auf Einweg-Getränkeverpackungen eingeführt.
Nachdem bundesweit der Mehrweganteil von Getränkeverpackungen seit 1997 unter 72 % gesunken war, wurde unter Jürgen Trittin (Grüne) – Umweltminister von 1998 bis 2005 – das Einwegpfand zum 1. Januar 2003 eingeführt. Betroffen waren alle Getränkebereiche, in denen der Anteil der Mehrwegflaschen unter dem Anteil von 1991 lag.
Wikipedia
Dies waren Bier (inklusive Biermischgetränke), Mineralwasser (mit und ohne Kohlensäure) und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure. Ausgenommen von der Pfandpflicht waren Verpackungen für Milch, Wein, Sekt, Spirituosen und kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke.
Das führte zu der Situation, dass für Biermischgetränke das Pfand eingeführt wurde, für andere Mischgetränke wie Wodka/Lemon oder Whisky/Cola jedoch nicht, weil diese zu den Spirituosen zählen.
Pfand auf Säfte und Alkoholgetränke in Plastikflaschen
Säfte oder alkoholische Mischgetränke in Plastikflaschen waren bisher nicht pfandpflichtig. Auch das “Nischenprodukt” Energydrinks ist bis heute pfandfrei.
Ab dem 1. Januar 2022 sind Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff (bis zu drei Litern) grundsätzlich pfandpflichtig. Getränkedosen werden ebenfalls ausnahmslos pfandpflichtig.
Bereits im Verkehr befindliche Getränkeverpackungen dürfen noch bis längstens 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden.
Ab 2025 steigt der Anteil von Recycling-Plastik in PET-Einweg-Getränkeflaschen
PET-Einweg-Getränkeflaschen sollen mindestens 25 Prozent Recycling-Plastik enthalten. Ab 2030 wird diese Quote auf mindestens 30 Prozent für sämtliche Getränkeflaschen aus Einweg-Kunststoff erhöht.
Das Bundesumweltministerium sieht die technischen Voraussetzungen für das Produzieren von Getränkeflaschen aus 100 Prozent Rezyklat als gegeben.
In Deutschland entstehen täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Takeaway-Einwegverpackungen
Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Das gilt in der gesamten EU.
Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe geben – etwa Imbissbuden – mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche.
Kleine Betriebe sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können. Auf diese Möglichkeit sollen sie ihre Kundschaft deutlich hinweisen.
Quellen: mit Material der Bundesregierung
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