Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 / Staffelung soll größere Wartezeiten vermeiden
Aufgrund europäischer Regelungen müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden. Der neue Führerschein ist dann 15 Jahre gültig.
Um ein überhöhtes Antragsaufkommen zu vermeiden, hat der Bundesgesetzgeber einen stufenweisen Umtausch der alten Führerscheine vorgesehen. Alle Führerscheine im Papierformat, das sind Führerschein die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden (graue und rosa Führerscheine), sind nach dem Geburtsjahrgang des Führerscheininhabers gestaffelt umzutauschen. Aktuell sind nur Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen.
Die betroffenen Führerscheine verlieren am 19. Januar 2023 ihre Gültigkeit.
Zusätzlich kann es zu Problemen im In- und Ausland bei Verkehrskontrollen kommen, sollte ein ungültiger Führerschein nach dem entsprechenden Zeitraum genutzt werden.
Die notwendigen Antragsunterlagen können auf der Internetseite der Stadt Aschaffenburg heruntergeladen werden. Wer keinen Internetzugang hat, kann die Unterlagen beim Ordnungs- und Straßenverkehrsamt, Telefon 06021 / 330-1812, anfordern.
Dokumente für den Umtausch
Für den Tausch werden eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, ein biometrisches Passfoto und der aktuellen Führerschein im Original benötigt.
Grundsätzlich erfolgt der Umtausch der Führerscheine ohne Prüfung oder ärztliche Untersuchungen. Allerdings ist zu beachten, dass bei LKW- und Bus- Führerscheinen evtl. entsprechende Gutachten vorgelegt werden müssen, um die Fahrerlaubnis zu verlängern.
Der bisherige Führerschein wird von der Führerscheinstelle befristet und zurückgesandt. Eine Bestellung des neuen Kartenführerscheins kann erst nach Zusendung des alten Führerscheins erfolgen.
Die Stadt empfiehlt, eine Kopie des ausgefüllten Antrags einschließlich einer Kopie des alten Führerscheins mit sich zu führen, damit bei einer möglichen Kontrolle nachgewiesen werden kann, dass der alte Führerschein vorübergehend im Original bei der Führerscheinstelle vorliegt.
Wurde der alte Papier-Führerschein nicht von der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Aschaffenburg ausgestellt? Dann wird eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde benötigt, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder oft auch online beantragen und wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Aschaffenburg übermittelt.
Die Umstellung kostet bis zu 30,30 Euro (inkl. 5 Euro Direktversand per Einschreiben).
Bitte beachten: Der Umtauschvorgang wird schriftlich abgewickelt. Ein persönliches Erscheinen auf der Führerscheinstelle ist nicht notwendig.
www.aschaffenburg.de/fuehrerschein
Stadt Aschaffenburg/Redaktion Bachgau.Social
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