Brennender HeizlüfterShutterstock / Anelo Tüv Rheinland
Ratgeber

Private Elektrogeräte am Arbeitsplatz – darauf sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber achten

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Vor der Tür herrscht Dunkelheit und Tristesse, jedoch können Weihnachtsmusik und ein duftender Früchtetee den Arbeitsplatz aufhellen. Selbst wenn die Kälte trotz Heizung ins Büro eindringt, könnte ein mitgebrachter Heizlüfter für wohltuende Wärme sorgen.

Elektrogeräte sind die häufigste Ursache für Brände

Dennoch ist zu beachten: Elektrizität stellt sowohl in Privatwohnungen als auch in Unternehmen die häufigste Ursache für Brände dar. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten – dies gilt auch für privat mitgebrachte Elektrogeräte.

Dr. Ludwig Brands, Arbeitssicherheitsexperte bei TÜV Rheinland, betont,

dass der Arbeitgeber aufgrund der zusätzlichen Brandgefährdung durch diese Geräte informiert sein und ihrer Verwendung zustimmen muss.

Nur mit CE-Zeichen

Beim Umgang mit Elektrogeräten, sei es im Privathaushalt oder bei der Mitnahme an den Arbeitsplatz, steht die Sicherheit an erster Stelle. Nur Geräte mit dem CE-Zeichen sollten verwendet werden, um sicherzustellen, dass sie alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz erfüllen. Da mitgebrachte Elektrogeräte zusätzliche Gefährdungen am Arbeitsplatz darstellen können, müssen Unternehmen ihre Gefährdungsbeurteilung überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Zusätzlich sollten die Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3 vor dem Einsatz im Unternehmen geprüft werden, wobei diese Prüfung in der Regel alle zwei Jahre wiederholt werden sollte.

Auf den Abstand achten

Um Gefährdungen zu vermeiden, sollten heiße Geräte wie Heizlüfter oder Wasserkocher ausreichend Abstand zu brennbaren Materialien halten. Bei Heizlüftern ist eine ausreichende Lüftung notwendig, um Wärmestau zu vermeiden. Elektrische Geräte sollten nicht unbeaufsichtigt betrieben werden, und es wird empfohlen, sie beim Verlassen des Büros abzuschalten oder nachts und am Wochenende den Stecker zu ziehen.

Vorsicht bei Mehrfachsteckdosen

Die Verwendung von Mehrfachsteckern als Lösung für belegte Steckdosen erfordert die Beachtung der zulässigen Belastung. Eine Überlastung und Brandgefahr können auftreten, wenn mehrere Geräte oder Mehrfachstecker hintereinander an derselben Steckdose angeschlossen sind, insbesondere bei leistungsstarken Geräten wie Heizlüftern mit über 1.000 Watt.

Dr. Brands betont:

Dass neben der technischen Sicherheit darauf geachtet werden sollte, dass Geräte und Kabel keine Stolperfallen darstellen. Daher müssen die innerbetrieblichen Verkehrswege, wie Flure oder Bereiche zwischen Tischen in Büros, freigehalten werden. Die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften steht im Einklang mit der Nutzung privater Elektrogeräte am Arbeitsplatz, sofern der Arbeitgeber informiert und einverstanden ist.

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#Sicherheit #Arbeistplatz #Weihnachten

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